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Stadtwerke Erding GmbH
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Verträge und Verfahren

Die nachfolgenden Verträge bilden die Grundlage für den Netzzugang und die Nutzung der Netze der Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG im liberalisierten Strommarkt.

Alle Musterverträge entsprechen dem gesetzlichen Rahmen des EnWG.

Lieferantenrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Zugang zu den Energieversorgungsnetzen für die Belieferung von Letztverbrauchern, deren elektrische Anlagen an das Verteilungsnetz des Netzbetreibers angeschlossen sind.

Anschlussnutzungsvertrag

Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Netzbetreiber und Kunde anlässlich der Nutzung des Anschlusses an der bezeichneten Entnahmestelle zum Zwecke des Strombezugs durch den Kunden.

Netznutzungsvertrag

Vertragspartner sind hierbei der Netznutzer, der einen separaten Stromlieferungsvertrag mit einem Energielieferanten vereinbart hat und gleichzeitig Anschlussnutzer ist, und die Überlandwerk Erding GmbH & Co. KG. Für die Netznutzung ist ein Netznutzungsentgelt zu bezahlen.

 
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